Bezahlung der Tagesmütter
Jede Tagesmutter hat Ihren eigenen Stundenlohn.
Infos darüber, bekommt man von den Jeweiligen Tagesmüttern.
Kinder vor dem 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr können eine
Finanzierung über das Jugendamt bekommen.
Auch in Einzelfällen wird über das 3. Lebensalter finanziert.
Die Richtlinien sind von den jeweiligen Landkreisen unterschiedlich !
Das jeweilige Jugendamt, in der Wohnortgemeinde der Familien ( Tageskindern ), ist dafür zuständig.
Wer im Landkreis Leer wohnt, für den ist das Jugendamt Leer zuständig.
Wir Tagesmütter beraten Sie gerne weiter !